Hygieneplan für Schulen
1. Allgemeine Regelungen
Ausschluss vom Präsenzunterricht und von Schulveranstaltungen
Personen, die an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder bei denen ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht, dürfen die Schule oder das Schulgelände nicht betreten und nicht an Schulveranstaltungen teilnehmen. Dies gilt auch für Personen, die unter häuslicher Quarantäne/Isolierung stehen.
Bei Auftreten von Symptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird die betroffene Person di-rekt nach Hause geschickt oder deren Abholung in die Wege geleitet.
Mitwirkungs- und Meldepflichten
Das Auftreten von bestimmten Infektionskrankheiten oder ein entsprechender Krankheitsver-dacht ist der Schulleitung unverzüglich mitzuteilen.
Die Schulleitung meldet das Auftreten von bestimmten Infektionskrankheiten oder einen entspre-chenden Krankheitsverdacht dem zuständigen Gesundheitsamt.
Händehygiene
Die allgemeinen Hygieneregeln (z. B. regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion) sind zu beachten.
Lüftung
Um gesundheitlich zuträgliche Raumluft sicherzustellen sowie zur Reduktion des Übertragungs-risikos von Infektionskrankheiten und Innenraumschadstoffen, ist eine regelmäßige und ausrei-chende Lüftung der Räume erforderlich. Gute Luftqualität leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sowie zur Vermeidung von unspezifischen Beschwer-den und Geruchsproblemen.
Fensterlüftung
In Räumen mit Fensterlüftung ist das „20–5–20-Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) zu befolgen. Die Lüftung hat als eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen. Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 - 5 Minuten sehr wirksam. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden. Vor Beginn des Unterrichtes und in den Pausen soll unter Beachtung der Au-ßentemperaturen gegebenenfalls auch länger gelüftet werden. Eine Dauerlüftung soll nicht erfol-gen. Andauernde Zugluft ist zu vermeiden.
Soweit vorhanden, kann eine sogenannte Luftgüteampel, die die CO2-Konzentration misst, an das regelmäßige Lüften erinnern. Lüftungsmaßnahmen können dann abhängig von der CO2-Konzentration erfolgen. Steigt diese über 1.000 ppm, ist spätestens bei 1.500 ppm ein manuelles Lüften über Fenster vorzunehmen.
Eine alleinige Kipplüftung ist in der Regel nicht ausreichend, da durch sie zu wenig Luft ausge-tauscht wird.
Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet wer-den, ist der Raum für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumluft-technische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.
2. Erhöhtes Infektionsgeschehen
Bei erhöhtem Infektionsgeschehen über erregerhaltige Tröpfchen und Aerosole (z. B. bei Erkäl-tungs- oder Grippewellen, SARS-CoV-2 Ausbrüchen) wird empfohlen, * die folgenden
bewährten Maßnahmen freiwillig zu beachten:
Abstand
Abstand vermindert das Risiko einer Infektion. Ein Abstand von möglichst 1,5 Metern zu anderen vermindert das Risiko einer Infektion über erregerhaltige Tröpfchen.
Masken
Masken verringern das Risiko einer Infektion. In Innenräumen im öffentlichen Bereich und in öf-fentlichen Verkehrsmitteln reduziert das Tragen von Masken das Risiko einer Infektion. Das gilt besonders, wenn Menschen zusammentreffen, sich länger aufhalten und wenn der Abstand von möglichst 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann.
3. Schulgebäude und Räume
Hygiene in den Toilettenräumen und bei Handwaschplätzen
In allen Toilettenräumen und an Handwaschplätzen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und rechtzeitig aufgefüllt werden. Abfallbehälter für Einmal-handtücher sind vorzuhalten.
Reinigung
Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen nicht empfohlen.
pdf Hygieneplan der Schule (37 KB)
Stand: 25.03.2022